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Warum kein PLA bei FRISCHE-SAFE?

Stand: 01.05.2020
Punkt Warum kein PLA bei FRISCHE-SAFE?
Alle FRISCHE-SAFE-Verpackungsmaterialien haben innerhalb des Schlauches eine hauchdünne Kunstststoffbeschichtung, um die Versiegelung seitlich und oben/unten zum fertigen Beutel zu gewährleisten. Die Schweissnähte müssen dauerhaft- auch für längeren Lagerzeitraum sicher und dicht sein. Bei PLA besteht die Gefahr, dass sich die Schweissnähte nach längerem Lagerzeitraum und unter diversen Lagervoraussetzungen wieder lösen (z.B. durch die Lagerhaltung der noch nicht verarbeiteten Rollen oder Beutel in der Lieferkette). Die maximale Temperaturbelastung endet bei PLA- unter Hinzugabe etlicher Aditive bei 100°C. Deshalb ist PLA in Verbindung mit STEAM-COOKING überhaupt nicht anwendbar. Die geringere Wasserdampfdichte begrenzt die Frischhaltung von frischen Lebensmitteln wie Fisch, Fleisch, Käse und Gemüse. Nach heutigem Stand der Technik ist der Einsatz von PLA in diesem Bereich nicht „ökologisch vorteilhaft“!
Punkt Biologisch abbaubare Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne
Bio-Kunststoffe werden auf Basis nachwachsender Rohstoffe, wie Mais oder Weizen, oder aber auch aus Öl und anderen fossilen Rohstoffen, wenn sie biologisch abbaubar sind, hergestellt. Auch das Umweltbundesamt (UBA) hat sich kritisch mit dem Thema „biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe“ auseinandergesetzt. Auch für Bio-Kunststoffe lautet das Fazit des UBA „nicht überall, wo „bio“ drauf steht, ist auch „bio“ drin“. Im Vordergrund des UBA-Hintergrundpapiers steht die ökologische Bewertung „biologisch abbaubarer Kunststoffe“. Jeder denkt biologisch abbaubare Kunststoffe sind ökologisch und werden über die Kompostierung nachhaltig verwertet. Diese Annahme wird auch vom Umweltbundesamt widerlegt.
Punkt Was bedeutet „biologisch abbaubar“?
Nach der DIN EN 13432 bedeutet „biologisch abbaubar“, dass sich ein Material nach einer festgeschriebenen Zeit unter definierten Temperatur-, Sauerstoff- und Feuchtebedingungen in der Anwesenheit von Mikroorganismen oder Pilzen zu mehr als 90 % zu Wasser, Kohlendioxid und Biomasse abbaut. Für die Prüfung der biologischen Abbaubarkeit wird eine Kompostierungszeit von 3 Monaten zu Grunde gelegt. In den in der Praxis anzutreffenden Kompostierungsanlagen zur Behandlung von Bioabfällen aus der Biotonne sind die Behandlungszeiten aber häufig deutlich kürzer, sodass PLA im Kompost als Fremdstoffe zu finden ist. Deshalb wird von einer Entsorgung von biologisch abbaubaren Kunststoffen über die Biotonne abgeraten und die Hausgartenkompostierung zu diesem Zwecke als gänzlich ungeeignet eingestuft.
Punkt Kein Nutzen für die Kompostierung
Hinzu kommt, dass durch biologisch abbaubare Kunststoffe in der Biotonne nicht nur der Fremdstoffanteil erhöht wird, sondern für die Kompostierung auch kein Nutzen besteht. Im Zuge des Abbaus dieser Materialien verbleiben praktisch keine wertgebenden Kompostbestandteile, wie Nährstoffe und Humus, lediglich CO2 und Wasser wird gebildet. Aus diesem Grund rät das UBA, biologisch abbaubare Kunststoffe, sofern ein werkstoffliches Recycling aus technischen Gründen ausscheidet, durch Verbrennung energetisch zu verwerten.
Punkt Umweltverträglichkeit ist fraglich
Besonders kritisch sieht das Umweltbundesamt die Einschätzung, dass die Verwendung von biologisch abbaubaren Kunststoffen generell als nachhaltig und umweltfreundlich angesehen wird. Die bisher vorliegenden ökobilanziellen Betrachtungen bestätigen keine generellen Umweltvorteile biologisch abbaubarer Kunststoffe. Zwar räumt das UBA ein, dass bei der Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen, fossile Ressourcen geschont werden und dies zu einer Verbesserung der CO2-Bilanz führt. Diese Aspekte würden jedoch im Hinblick auf die Vielfältigkeit der Umweltwirkungen (wie z.B. Veränderung des Nährstoffhaushaltes in Boden und Wasser, Einfluss auf die Biodiversität durch Flächennutzung und -verbrauch etc.) nicht ausreichen, um eine generelle Umweltverträglichkeit zu bestätigen. In der Natur zersetzt sich PLA langsamer und hinterläßt ebenfalls den berüchtigten Mikroplastik nach der Zersetzung.
Punkt Fazit „PLA“ in der Praxis
PLA gehört zu den Kunststoffen, die gemäß DIN EN 13432 als biologisch abbaubar gelten. Da jedoch die Norm in den öffentlichen Kompostieranlagen nicht eingehalten werden kann, gelten Verpackungsmittel aus PLA dort als „Fremdstoffe“. Auf Grund der Eigenschaften sollte PLA also auch nicht auf dem Komposthaufen entsorgt werden- zumal ausser CO2 und Wasser keine wertvollen Kompostbestandteile entstehen. Auch von der Entsorgung in der Biotonne wird deshalb abgeraten. Im Recyclingprozess für die gängigen fossilen Kunststoffe wie PE, PP, PET gilt PLA ebenfalls als Fremdstoff. Da eine wirtschaftliche Trennung noch nicht möglich ist, raten die Recyclingfirmen von der Entsorgung von PLA in dem allgemeinen Kunststoff-Recyclingkreislauf ab (z.B. Gelbe Tonne). Deshalb sollte Verpackungsmittel wie Beutel, Tragetaschen und beschichtete Papiere mit PLA-Anteil ausschließlich im Restmüll entsorgt werden. Bei der Verbrennung im Heizkraftwerk können PLA-Verpackungsmittel zumindest noch der Energiegewinnung dienen.
Punkt Eigenschaften des PLA
Im Hinblick als Verpackungsmittel:
PLA ist nicht wasserdampfdicht und Sauerstoff-durchläßig, nicht höher verwendbar als bei 50°C- unter Einsatz von Aditiven (auch fossile und petrochemische Komponenten) bis max 100°C einstellbar.
PLA ist geeignet für die Herstellung von
Sport- und Funktionskleidung
Möbelbereich- innen und Aussen
Im Verpackungsbereich für Spritzguss-Produkte wie Kosmetiktiegel, Tuben, Beutel, Verpackungsfolien, Tragetaschen und Beschichtungen, die keine höheren Temperaturen (ab 50°C) vertragen sollten,
Trinkhalme, Papp-Trinkbecher für Kaltgetränke, Eisbecher, Verpackung im Medizinischen Bereich,
Durch Hinzugabe von Aditiven kann der Belastungs-Temperaturbereich bis auf max 100°C erweitert werden (auch mit fossilen und petrochemischen Komponenten)

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